Wie Stadtwerke, Kläranlagen und Wasserversorger mit der Kommunalrichtlinie Geld und Energie sparen

Egal ob Stadtwerke, Kläranlage oder Wasserversorger – als kommunaler Akteur sind Ihre Investitionen in Energiemanagement jetzt förderfähig! Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit bis zu 90 Prozent der Kosten einzusparen. Durch die Novellierung der Kommunalrichtlinie gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten für Betriebe jeder Größe. Wir erklären Ihnen, wie sich die Neuerungen des Bundesumweltministeriums für Sie auszahlen. Unter anderem würden die Fördersätze deutlich angehoben und die Fördervoraussetzungen vereinfacht. Das Förderprogramm ist mit einer Laufzeit von sechs Jahren angesetzt und endet am 31.12.2027.

Neben der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft des BAFA, welche sich vor allem an private Unternehmen richtet, schafft die Kommunalrichtlinie speziell für den kommunalen Bereich attraktive Anreize in die Energieeffizienz und den Klimaschutz zu investieren.

Förderfähig sind verschiedene strategische und investive Klimaschutzmaßnahmen. Unter anderem wird sowohl die Implementierung als auch die Erweiterung eines bereits bestehenden Energiemanagementsystems mit attraktiven Förderquoten unterstützt. Mit der Novellierung der Richtlinie zum 01.01.2022 wurde die Förderquote auf 70 Prozent, bzw. für finanzschwache Kommunen sogar auf 90 Prozent angehoben.

Wer kann von der Förderung profitieren?

Antragsberechtigt sind Kommunen, aber auch kommunale Zusammenschlüsse wie Zweckverbände oder Stadtwerke an denen Kommunen mit mindestens 25% beteiligt sind. Auch Contractoren und Unternehmen die als Dienstleister Betriebe führen können von den Fördertopf nutzen.

 

Was kann im Zuge der Einführung eines Energiemanagementsystems gefördert werden?

Lizenzkosten für Software (zuwendungsfähige Ausgaben bis max. 20.000 €)

  • Erweiterung Energiemanagement ihrer bestehenden FlowChief Leittechnik
  • Erweiterung einer bestehenden Energiemanagement-Lösung
  • Energiemanagement Lösung parallel (und autark) zu Ihrer bestehenden Leittechnik

Messtechnik (zuwendungsfähige Ausgaben bis max. 50.000 €)

  • Einbau von Universalmessgeräten
  • Einbindung in Leittechnik und Energiemanagement

Externe Dienstleistungen

  • Energiemanagementberatung durch FlowChief oder FlowChief Partner
  • Integration, Engineering oder Erweiterung durch FlowChief oder FlowChief Partner
  • Schulung des Personals

Erstzertifizierung des EMS nach einem anerkannten Zertifizierungssystem

Personalausgaben für zusätzlich geschaffene Stellen

Auch investive Maßnahmen, die Sie im Zuge Ihres Energie-, Umwelt- oder Ressourcenmanagements umsetzen sind förderfähig. Hier einige Beispiele:

  • Der Einbau energieeffizienter Motoren und Pumpen inkl. der nötigen EMSR Technik
  • Optimierung der Energieeffizienz durch dynamische Steuerung von Pumpen
  • Maßnahmen zur Reduktion von Wasserverlusten (Fallstudie beachten: Das Frankfurter Wassernetz wird digital)

Die Förderfähigkeit von Maßnahmen und Komponenten ist sehr transparent in der Richtlinie beschrieben: Kommunalrichtlinie

 

Was ist bei der Antragsstellung zu beachten?

Als Voraussetzung für eine Förderung ist ein Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums zur Einführung eines Energiemanagementsystems nötig. Sollte bereits ein Energiemanagementsystem bestehen, kann auch die Erweiterung des Systems gefördert werden.

Eine Zertifizierung nach einem der gängigen Standards wie z.B. ISO 50.001 oder KOM-EMS, kann Bestandteil der Einführung sein, ist allerdings keine zwingende Fördervoraussetzung. Der Aufwand einer Zertifizierung nach ISO 50.001 kann sich durch mögliche Privilegierungen unter anderem bei der Stromsteuer durchaus lohnen.

Als erster Schritt ist eine Vorhabensbeschreibung zu erstellen und beim Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH einzureichen. Erst nachdem das Vorhaben genehmigt ist, darf mit der Beauftragung externer Firmen gestartet werden, um den Förderanspruch nicht zu verlieren.

Beratung zur Kommunalrichtlinie und Antrag zur Förderung

Haben Sie Fragen zur Förderung? Möchten Sie wissen, ob Sie förderberechtigt sind oder brauchen Sie Hilfe bei der Antragstellung? Das Team des Service- und Kompetenzzentrums Kommunaler Klimaschutz des BMU berät Sie individuell und schnell.

Wir beantworten Ihre Fragen

Haben Sie Fragen zum Thema Energiemanagement? Möchten Sie erfahren, wie e-Gem ihr Energiemanagement unterstützen kann oder benötigen Sie ein unverbindliches Angebot? Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an, unser Team berät Sie gern.