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07. Dezember, 2021Lösungen, News, Referenzene-Gem, Industrie

Drittmengenabgrenzung – Ein Anwenderbericht am Beispiel der Schott AG

Als energieintensives Unternehmen nach §64 EEG profitiert die Schott AG teilweise von energiewirtschaftlichen Privilegien wie einer reduzierten EEG-Umlage sowie einer reduzierten Strom- und Energiesteuer. Privilegiert sind jedoch ausschließlich selbstverbrauchte Strommengen. Aus diesem Grund müssen Strommengen, die nicht selbst verbraucht werden, messtechnisch abgegrenzt werden.

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